efsta Compliance as a Service:
Die sichere Lösung, um der seit 2020 geltenden Verordnungen der KassensichV zu entsprechen und korrekt zu fiskalisieren.
Die Kassensicherungsverordnung des deutschen Finanzministeriums legt Standards zur Verhinderung von Kassenmanipulationen fest. Ab dem 30.09.2020 müssen deutsche Registrierkassen, eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) haben. Diese speichert Transaktionen, gibt einen Code aus und sichert die Daten für das Finanzamt.
Seit 22. Dezember 2016 hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) im "Kassengesetz" die Regelung des § 146a AO neu geschaffen. Hiernach müssen elektronische Aufzeichnungssysteme (Kassensysteme), ab dem 1. Januar 2020 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung – kurz TSE – verfügen. Diese TSE soll Manipulationen an den digitalen (Kassen- bzw. Beleg-)Daten verhindern.
Registrierkassen sind in Deutschland nach der KassensichV mit einer zertifizierten TSE zu verbinden, alle Geschäftsvorfälle müssen von dieser signiert werden und auf Verlangen sind spezielle Datenexporte wie TSE tar Files oder ein DSFinV-K Export vorzuweisen – mit dem Einsatz der efsta EFR Middleware sind Sie Gesetzeskonform!
Angefangen von der geforderten Belegverkettung, über den Einsatz von TSE ́s bis hin zu den Datenexporten DSFinV-K. efsta steht für Rechtskonformität! Alle BSI zertifizierten TSE´s, unabhängig ob Hardware oder Cloud basierend, können mittels efsta Middleware eingesetzt werden. Sie entscheiden, welche TSE am besten zu Ihren Kassenlösung passt – technologieoffen!
efsta bietet für Cloud-basierende Kassenlösungen unsere efsta CLOUD EFR oder den Betrieb auf Servern an. Die efsta EFR Middleware ist für unterschiedliche Betriebssysteme verfügbar:
Die efsta-Lösung ist perfekt für kleine, mittlere und große Unternehmen. Sie müssen keine Abstriche bei der Funktionalität machen, selbst wenn Sie mehrere Standorte oder ein Filialsystem haben. Unsere Lösung ist mit geringen Anpassungen schnell einsatzfähig – ein klarer Vorteil für Unternehmen in einem dynamischen Umfeld wie der Fiskalisierung.
Die EFR Middleware bietet eine starke Softwarelösung für Ihre Systeme. Sie integriert die EFR-Software nahtlos in Kassensysteme und erfüllt gesetzliche Anforderungen – Compliance as a Service!
Die Daten aus dem EFR werden verschlüsselt und zur Langzeitarchivierung in die efsta-Cloud für die gesetzliche Aufbewahrungspflicht übertragen.
Inkludiert sind Datenexporte, Aktualisierungen und E-Mail-Warnungen bei Systemausfällen. Ein offline & online Modus ermöglichen einen unterbrechungsfreien Betrieb.
Mit Hilfe eines Zertifikats (mit öffentlichem Schlüssel und privatem Schlüssel) wird jedes Dokument einmalig signiert.
Füllen Sie einfach dieses Formular aus und ein Mitarbeiter wird sich in Ihrer Landesprache bei Ihnen melden und mit Ihnen all Ihre Fragen durchgehen.
Profitieren Sie von:
Die Kassensicherungsverordnung (KassensichV) ist eine Verordnung des Bundesministerium für Finanzen (BMF) , die neue Standards zur Verhinderung von Manipulationen an Registrierkassen verpflichtend vorschreibt. Diese Verordnung legt die technischen Spezifikationen für elektronische Erfassungs- und Sicherungssysteme, wie beispielsweise Kassen- oder auch ERP-Systeme, fest. Ab dem 1. Januar 2020 ist vorgeschrieben, dass alle Registrierkassen in Deutschland mit einer Manipulationsschutz Vorrichtung, bekannt als technische Sicherheitseinrichtung (TSE), ausgerüstet sind.
Ziel der KassensichV ist, nachträgliche Manipulationen an Umsatzdaten herausfinden zu können. Die Überprüfung mittels eines Datenexports - der als DSFinV-K spezifiziert ist - wird durch das Finanzamt mit einer Prüfsoftware auf Veränderungen und Lücken geprüft. Jede Kassenbuchung/Transaktion wird mit einer elektronischen Signatur einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) versehen. Wenn Transaktionen im Journal manipuliert werden, ist die Kette der Signaturen nicht mehr konsistent. Es kann mit einer Prüfsoftware auf Knopfdruck herausgefunden werden, an welcher Stelle die Manipulation stattgefunden hat.
Seit dem 30.09.2020 müssen in Deutschland Registrierkassen mit einer sogenannten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein, die eine Einzelaufzeichnungspflicht absichert.
Die TSE signiert und speichert die Transaktionen der Kasse auf ihrem internen Speicher und liefert einen Code zurück an die Kasse. Dieser Code ist auf jedem Verkaufsbeleg zu drucken. Die Daten werden in einem unveränderbaren Protokoll (TSE TAR File) gespeichert, das für das Finanzamt exportierbar sein muss.
Das elektronische Aufzeichnungssystem muss für jeden Geschäftsfall eine Transaktion starten, die folgende Daten aufzeichnet:
- Zeitpunkt des Beginns des Vorgangs
- eine eindeutige und fortlaufende Transaktionsnummer
- Art des Verfahrens
- Daten des Verfahrens
- Art der Zahlung
- Zeitpunkt eines Abschlusses oder Abbruchs
- TSE Signaturdaten als QR Code oder im Klartext
Für die Gesetzeskonforme Umsetzung der KassenSichV sind die Hersteller von Registrierkassen, Kassensystemen und Softwarelösungen zur Erfassung von Geschäftsvorfällen, wie z.B. Buchhaltungsprogramme verantwortlich - efsta bietet dazu die efsta EFR Middleware an, um die Gesetzeskonformität sicherzustellen: Compliance as a Service. Die Steuerpflichtigen Unternehmer sind ebenfalls an die KassenSichV gebunden und müssen neben dem gesetzeskonformen Einsatz der gewählten Kasse auch ab 1.1.2025 der Meldepflicht für Kassen nachkommen!
Die Abkürzung steht für “Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme”. Sie besagt, dass alle Unternehmen, die ein elektronisches Aufzeichnungssystem (Registrierkasse, POS, ERP-System etc.) nutzen, dieselbe Struktur bei der Datenerfassung und beim Datenexport verwenden müssen. Bei einer Prüfung durch das Finanzamts werden die Daten (DSFinV-K Datenexport) durch eine Prüfsoftware namens IDEA auf Fehler/Lücken/Dateninkonsistenzen analysiert.
Als Technische Sicherheitseinrichtung (kurz TSE) wird das gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsmodul in elektronischen Registrierkassen bezeichnet, das die lückenlose und unveränderbare Aufzeichnung aller Kassenvorgänge sicherstellt.
Ab dem 1.1.2025 sind alle Steuerpflichtigen aufgefordert, ihre eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssysteme – Kassen – als auch die eingesetzten TSE(s) an die Behörden zu übermitteln.
Die Meldung der erforderlichen Kassendaten liegt in der Verantwortung des Steuerpflichtigen. Es müssen spätestens bis zum 31. Juli 2025 alle vor dem 1. Juli 2025 angeschafften elektronischen Aufzeichnungssystemen im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 KassenSichV erfasst werden – inkl. der eingesetzten TSE(s)
Wie kann erfasst werden: