efsta Compliance as a Service: Die sichere Lösung,
um der seit 2022 geltenden Verordnungen der KassensichV zu entsprechen:
Registrierkassen sind in Deutschland nach der KassensichV mit einer zertifizierten TSE zu verbinden, alle Geschäftsvorfälle müssen von dieser signiert werden und auf Verlangen sind spezielle Datenexporte wie TSE tar Files oder ein DSFinV-K Export vorzuweisen – mit dem Einsatz der efsta EFR Middleware sind Sie Gesetzeskonform!
Die Kassensicherungsverordnung des deutschen Finanzministeriums legt Standards zur Verhinderung von Kassenmanipulationen fest. Ab dem 30.09.2020 müssen deutsche Registrierkassen, eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) haben. Diese speichert Transaktionen, gibt einen Code aus und sichert die Daten für das Finanzamt.
Seit 22. Dezember 2016 hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) im "Kassengesetz" die Regelung des § 146a AO neu geschaffen. Hiernach müssen elektronische Aufzeichnungssysteme (Kassensysteme), ab dem 1. Januar 2020 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung – kurz TSE – verfügen. Diese TSE soll Manipulationen an den digitalen (Kassen- bzw. Beleg-)Daten verhindern.
Wir haben die Lösung! Angefangen von der geforderten Belegverkettung, über den Einsatz von TSE ́s bis hin zu den Datenexporten DSFinV-K – efsta steht für Rechtskonformität!Alle BSI zertifizierten TSE´s – unabhängig ob Hardware oder Cloud basierend – können mittels efsta Middleware eingesetzt werden – Sie entscheiden, welche TSE am besten zu Ihren Kassenlösung passt – technologieoffen!
Ausgewählte TSE´s sind im efsta Portal zu erwerben und mit dem efsta System selbstkonfigurierend oder zentral konfigurierbar – auch TSE Wechsel sind einfach administrierbar!
Die gesetzlich vorgeschriebene Datenarchivierung von mindestens 10 Jahren übernimmt efsta: eine revisionssicheres Beleg- und Datenarchiv sind im efsta Cloud Archiv verfügbar.
Die efsat EFR Middleware ist für unterschiedliche Betriebssystem verfügbar:
Auch bieten wir für Cloud basierende Kassenlösungen unsere efsta CLOUD EFR an.
Jede Transaktion ist nummeriert und sicher verkettet um Datenmanipulation zu vermeiden.
Via efsta Portal verbinden Sie sich zum einfach DATEV Rechnungsdatenservice 1.0. Der Buchhaltungsprozess wird so für den Steuerpflichtigen reibungslos und effizient gestaltet. Mit dieser innovativen Lösung wird beim Steuerpflichtigen die Verwaltung seiner Buchhaltung erheblich erleichtert. Die Schnittstelle automatisiert den Prozess, indem die efsta-Transaktionsdaten nahtlos über die DATEV Rechnungsdatenservice 1.0 Schnittstelle in DATEV-Buchungssätze umgewandelt werden. Dies bedeutet für nicht nur eine Zeitersparnis, sondern auch eine deutliche Reduzierung potenzieller Fehlerquellen bei der Datenübertragung.
Mittels efsta Portal ist einfach möglich, einen roll out von einer Kasse bis hin zum Massen roll out zu administrieren. Nutzen Sie unseren Datenimport im csv Format, um effiziente roll outs zu organisieren.
Vom Papier zum digitalen Touchpoint: Digitalisieren Sie rechtskonform Ihre Belege, um Zeit und Ressourcen zu sparen und eine einfache Belegverwaltung für Ihre Kunden zu ermöglichen. Mit efsta Simple Bill können Sie Ihren Kunden eine All-in-One-Lösung anbieten, von der Übergabe an der Kasse bis zur Speicherung und Verwaltung ihrer Belege in der efsta Wallet.
Get StartedCompliance as a Service: die Efsta-Lösungen sind perfekt für alle Unternehmen – unabhängig der Größe. Sie müssen keine Abstriche bei der Funktionalität machen, selbst wenn Sie mehrere Standorte oder ein Filialsystem haben. Gesetzeskonforme Fiskalisierung – Revisionssichere Archivierung - Rechtssicherheit – efsta!
Im efsta Portal ist eine Zertifikatverwaltung der eingesetzten TSE´s verfügbar
Offline & online Modus - unterbrechungsfreier Betrieb (auch bei Signatureinheit-, TSE-Ausfälle). – Monitoring im efsta Portal – Ausfälle gesetzeskonform Protokollieren: Verfahrensdokumentation
Die Daten aus dem EFR werden verschlüsselt und zur Langzeitarchivierung in die efsta-Cloud für die gesetzliche Aufbewahrungspflicht übertragen – werden nicht an Dritte zur Datenverarbeitung weitergeleitet (außer zu Cloud TSE Anbieter) – bleiben in der EU.
Datenexporte, Aktualisierungen, E-Mail-Warnungen bei Systemausfällen. Offline & online Modus - unterbrechungsfreier Betrieb.
Die EFR-Daten werden verschlüsselt und zur Langzeitarchivierung in die efsta-Cloud übertragen – die Daten verlassen dabei nicht die EU und werden nicht an Dritte zur Datenverarbeitung weitergeleitet (außer zu Cloud TSE Anbieter)
Die EFR Middleware bietet eine starke Softwarelösung für Ihre Systeme. Sie integriert die EFR-Software nahtlos in Kassensysteme und erfüllt gesetzliche Anforderungen – Compliance as a Service!
Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) zielt darauf ab, Manipulationen an digitalen Buchungsdaten in Unternehmen zu verhindern. Diese Verordnung legt die technischen Spezifikationen für elektronische Erfassungs- und Sicherungssysteme, wie beispielsweise Kassensysteme, fest. Ab dem 1. Januar 2020 ist es vorgeschrieben, dass alle Registrierkassen in Deutschland mit einer Manipulationsschutz Vorrichtung, bekannt als technische Sicherheitseinrichtung (TSE), ausgerüstet sind.
Die Verordnung schreibt vor, welche Schnittstellen von elektronischen Aufzeichnungssystemen verwendet werden dürfen, um einen einheitlichen Betrieb zu gewährleisten. Sie legt auch fest, wann und wie die Protokollierung dieser Systeme zu erfolgen hat. Darüber hinaus enthält sie detaillierte Regelungen zur ordnungsgemäßen und sicheren Datenspeicherung. Darüber hinaus enthält sie Vorgaben für die Ausstellung von Belegen und die Kosten der Zertifizierung.
Das elektronische Aufzeichnungssystem muss für jeden Geschäftsfall eine Transaktion starten, die folgende Daten aufzeichnet:
- Zeitpunkt des Beginns des Vorgangs
- eine eindeutige und fortlaufende Transaktionsnummer
- Art des Verfahrens - Daten des Verfahrens
- Art der Zahlung
- Zeitpunkt eines Abschlusses oder Abbruchs
- Es wird ein Kontrollwert zusammen mit der Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems oder alternativ die Seriennummer des Sicherheitsmoduls gespeichert.
Direkt betroffen von der Kassensicherungsverordnung sind Hersteller von Registrierkassen, Kassensystemen und Softwarelösungen zur Erfassung von Geschäftsvorfällen, wie z.B. Buchhaltungsprogramme. Darüber hinaus sind auch alle Unternehmer betroffen, die diese Kassen- und Aufzeichnungssysteme einsetzen. Sie müssen sicherstellen, dass die eingesetzten Systeme und Softwarelösungen den Anforderungen der KassenSichV entsprechen.
Die digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme ist eine von der deutschen Finanzverwaltung vorgeschriebene digitale Schnittstelle für Registrierkassen.
Die TSE ist eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE). Sie hat die Aufgabe, die einzelnen Datensätze so zu erfassen, dass eine nachträgliche Manipulation nicht mehr möglich ist.