Erfüllen Sie mühelos alle gesetzlichen Anforderungen der Registrierkassen Sicherheitsverordnung.
Mehr Informationen zu ÖsterreichDie RKSV (Registrierkassen Sicherheitsverordnung) ist eine österreichische Verordnung, die zur Bekämpfung von Steuerbetrug im April 2017 eingeführt wurde. Sie regelt die Nutzung von elektronischen Registrierkassen durch Unternehmen und soll sicherstellen, dass alle Bargeldtransaktionen manipulationssicher erfasst und dokumentiert werden.
Bemerkenswert ist auch, dass neben einer Belegausgabepflicht (Papier oder elektronisch) auch eine Registrierkassenpflicht gesetzlich geregelt ist: Unternehmen (Gewerbe, Freiberufler und Land- und Forstwirtschaft) müssen verpflichtend ein elektronisches Aufzeichnungssystem (Registrierkasse) zur Einzelaufzeichnung von Barumsätzen verwenden, wenn:- der Nettojahresumsatz pro Unternehmen 15.000 EUR beträgt UND- der Netto-Barumsatz dieses Betriebes 7.500 Euro pro Jahr übersteigt.