Frankreich bereitet einen zentralen Schritt in der Digitalisierung von Rechnungs- und Steuerprozessen vor. Ab dem 1. September 2026 beginnt die schrittweise Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen in Frankreich. Die Reform betrifft nicht nur die Art, wie Rechnungen erstellt und empfangen werden. Sie verändert auch, wie steuerrelevante Transaktionsdaten künftig an die französische Steuerverwaltung übermittelt werden.
Für Unternehmen ist die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung ab September 2026 daher mehr als ein regulatorisches Update. Sie ist ein konkreter Anlass, bestehende Rechnungs-, POS-, ERP- und PMS-Prozesse frühzeitig zu prüfen und auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.
Mit der Reform führt Frankreich verpflichtendes E-Invoicing für bestimmte B2B-Transaktionen sowie E-Reporting für weitere Transaktionsarten ein. Ziel ist es, Rechnungsprozesse stärker zu digitalisieren, Umsatzsteuerdaten transparenter zu machen und relevante Informationen strukturierter an die Steuerverwaltung zu übertragen.
Die Pflicht betrifft grundsätzlich umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, mit Sitz in Frankreich. Ab September 2026 müssen alle betroffenen Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Die Pflicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen wird anschließend nach Unternehmensgröße gestaffelt eingeführt.
Für internationale Unternehmensgruppen ist besonders relevant: Auch wenn zentrale Systeme oder ERP-Governance außerhalb Frankreichs liegen, können französische Rechtseinheiten vollständig unter die französischen Anforderungen fallen. Ausländische Unternehmen ohne feste Niederlassung in Frankreich sind nicht automatisch von der französischen B2B-E-Invoicing-Pflicht betroffen, können aber unter bestimmten Bedingungen E-Reporting-Pflichten haben. Dazu mehr unter E-Invoicing und E-Reporting: zwei Pflichten, ein gemeinsamer Rollout.
Der regulatorische Zeitplan ist klar definiert und sollte frühzeitig in interne Projektpläne aufgenommen werden:
| Datum | Verpflichtung |
|---|---|
| 1. September 2026 |
Alle betroffenen Unternehmen müssen elektronische Rechnungen empfangen können.
Mittelständische Unternehmen (ETIs) und große Unternehmen müssen elektronische Rechnungen ausstellen können. |
| 1. September 2027 | KMUs sowie Kleinstunternehmen müssen elektronische Rechnungen ausstellen können. |
| Gleicher Rollout | E-Reporting folgt grundsätzlich dem Zeitplan der E-Invoicing-Pflicht. |
Die französische Regierung bestätigt, dass die Empfangspflicht für alle Unternehmen ab dem 1. September 2026 gilt. Die Ausstellungspflicht beginnt am selben Datum für große und mittelständische Unternehmen. KMUs und Einzelunternehmen folgen ab dem 1. September 2027. Die Fristen für E-Reporting orientieren sich am gestaffelten Rollout.
Welche Frist für ein Unternehmen gilt, hängt in Frankreich von der jeweiligen Unternehmensgröße ab.
| Unternehmensgröße | Mitarbeitende | Umsatz / Bilanzsumme | Pflicht ab 1. September 2026 |
|---|---|---|---|
| Kleinstunternehmen | Weniger als 10 Personen | Jahresumsatz oder Bilanzsumme von höchstens 2 Mio. € | Nur Empfang |
| KMUs | Weniger als 250 Personen | Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder Bilanzsumme von höchstens 43 Mio. € | Nur Empfang |
| ETI / mittelständische Unternehmen | Weniger als 250 Personen | Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. € und Bilanzsumme von mehr als 43 Mio. € | Ausstellung und Empfang |
| ETI / mittelständische Unternehmen | 250 bis 4.999 Personen | Jahresumsatz von höchstens 1,5 Mrd. € oder Bilanzsumme von höchstens 2 Mrd. € | Ausstellung und Empfang |
| Großunternehmen | 5.000 oder mehr Personen | Jahresumsatz von mehr als 1,5 Mrd. € und Bilanzsumme von mehr als 2 Mrd. € | Ausstellung und Empfang |
Die Größenklassen orientieren sich an den französischen Unternehmensdefinitionen. Kleinstunternehmen zählen dabei grundsätzlich zur Kategorie der KMUs, werden im Rahmen des Rollouts aber separat ausgewiesen. ETIs umfassen Unternehmen, die nicht mehr als KMUs gelten, aber noch nicht als Großunternehmen eingestuft werden.
Für Kleinstunternehmen und KMUs bedeutet das: Auch wenn die Pflicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen erst 2027 greift, muss die technische Empfangsfähigkeit bereits ab dem 1. September 2026 sichergestellt sein. Besonders für Softwareanbieter, POS-, ERP- und PMS-Systeme sowie international tätige Unternehmen ist daher entscheidend, frühzeitig zu prüfen, welche Kundensegmente betroffen sind und welche Anforderungen bereits zum ersten Rollout-Termin umgesetzt werden müssen.
Die französische Reform besteht nicht nur aus der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung. Sie kombiniert E-Invoicing mit der elektronischen Übermittlung bestimmter Transaktions- und Zahlungsdaten an die Steuerverwaltung.
E-Invoicing betrifft elektronische Rechnungen für Transaktionen zwischen in Frankreich ansässigen, umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen. Diese Rechnungen müssen künftig in einem strukturierten elektronischen Format erstellt, über eine zugelassene Plattform übermittelt und von der Plattform an die französische Steuerverwaltung gemeldet werden.
E-Reporting greift dort, wo Transaktionen nicht vollständig unter die B2B-E-Invoicing-Pflicht fallen. Dazu zählen insbesondere Verkäufe an nicht umsatzsteuerpflichtige Personen, bestimmte B2C-Transaktionen sowie grenzüberschreitende Transaktionen mit Unternehmen im Ausland. Zusätzlich können Zahlungs- bzw. Inkassodaten betroffen sein, wenn die Umsatzsteuer erst bei Zahlungseingang fällig wird.
Der Sanktionsrahmen zeigt, dass die Reform nicht nur organisatorisch, sondern auch finanziell relevant ist. Bei Verstößen gegen allgemeine Rechnungsstellungspflichten können für Einzelunternehmen Geldstrafen von bis zu 75.000,- Euro anfallen, bei einem erneuten Verstoß innerhalb von zwei Jahren bis zu 150.000 Euro.
Für Unternehmen können die Sanktionen deutlich höher ausfallen: bis zu 375.000,- Euro bei Nichteinhaltung der Rechnungsstellungspflicht und bis zu 750.000,- Euro bei einem erneuten Verstoß innerhalb von zwei Jahren. Bei falschen Rechnungen können zusätzliche Strafen gelten. Spezifisch für die elektronische Rechnungsstellung sieht die französische Verwaltung außerdem eine Strafe von 50,- Euro pro fehlender E-Rechnung, gedeckelt auf 15.000,- Euro pro Jahr, sowie Sanktionen bei fehlender Nutzung einer Plateforme Agréée und bei nicht übermittelten Transaktions- oder Zahlungsdaten vor.
Ein häufiger Fehler ist, die französische E-Invoicing-Reform nur als technische Anpassung im Rechnungsausgang zu betrachten. Die Reform betrifft nicht nur das Erstellen elektronischer Rechnungen, sondern auch den Rechnungseingang, E-Reporting, Transaktionsdaten, Zahlungsdaten und die Anbindung an zugelassene Plattformen.
Für Unternehmen steht jetzt vor allem eine klare Einordnung im Vordergrund: Welche französischen Rechtseinheiten sind betroffen, welche Unternehmensgröße gilt und ab wann greifen Empfangs-, Ausstellungs- oder E-Reporting-Pflichten?
Ebenso wichtig ist der Blick auf die Systemlandschaft. Rechnungs-, Transaktions- und Zahlungsdaten können aus ERP, POS, PMS kommen und müssen vollständig, strukturiert und in der richtigen Qualität verfügbar sein. Entscheidend ist daher eine frühzeitige Prüfung der betroffenen Prozesse, Datenquellen und Plattformanbindungen. So lassen sich technische Engpässe, unvollständige Daten und spätere Compliance-Risiken im Rollout vermeiden.
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