Das französische Finanzgesetz 2025 bringt eine entscheidende Änderung für Unternehmen, die POS-Systeme bzw. Registrierkassen in Frankreich betreiben: Die Selbstzertifizierung (oder Selbstbescheinigung/Selbstattestierung), die seit Januar 2018 erlaubt war, wird abgeschafft. Diese Methode, die als Alternative zu den NF525- oder LNE-Zertifikaten galt, ist ab dem 16. Februar 2025 offiziell nicht mehr gültig. Das bedeutet, dass alle selbstzertifizierten Kassenlösungen künftig nicht mehr rechtskonform sind.
POS-Systeme müssen ihre Konformität mit dem Anti-Mehrwertsteuerbetrugsgesetz nun durch eine Zertifizierung von einer der beiden akkreditierten Stellen nachweisen: Infocert oder LNE.
Da es für viele Softwareanbieter technisch nicht möglich ist, eine sofortige Zertifizierung durchzuführen, hat die französische Finanzverwaltung im BOI-TVA-DECLA-30-10-30 vom 16. April 2025 eine Übergangsregelung veröffentlicht:
Selbstzertifizierungen werden noch bis zum 31. August 2025 akzeptiert.
Ab dem 1. September 2025 müssen POS-Systeme dann:
Ab dem 1. März 2026 ist eine gültige Zertifizierung verpflichtend.
Ab dem 16. Februar 2025 dürfen POS-Systeme in Frankreich ihre Konformität grundsätzlich nicht mehr durch eine Selbstzertifizierung nachweisen. Dank der Übergangsfrist bleibt jedoch noch Zeit bis Ende August, um geeignete Maßnahmen zu treffen.
Unternehmen, die elektronische Kassensysteme in Frankreich betreiben, müssen nun aktiv werden, um sicherzustellen, dass ihre Systeme bis spätestens 1. September 2025 entweder zertifiziert oder in einem laufenden Zertifizierungsverfahren sind. Diese Änderung betrifft alle Unternehmen, die in Frankreich tätig sind und elektronische Kassensysteme einsetzen
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