Von den fünf nordischen Ländern haben derzeit nur Schweden, Norwegen und Dänemark verpflichtende Fiskalisierungsvorgaben für Kassensysteme eingeführt. In Finnland und Island besteht bislang keine Fiskalisierungspflicht. Dänemark ist dabei das jüngste Beispiel. Dort gelten die neuen Regelungen seit 2024. In diesem Beitrag vergleichen wir die Fiskalisierungsanforderungen dieser drei Länder.
In Schweden und Norwegen sind die meisten Unternehmen zur Einhaltung der Fiskalisierungsvorgaben verpflichtet.
Unternehmen, die in den folgenden vier Sektoren tätig sind, müssen ein elektronisches Kassenregistrierungssystem verwenden. Vorausgesetzt, ihr Jahresumsatz liegt unter 10 Millionen DKK:
Details zu den dänischen Vorgaben seit 2024 finden Sie direkt bei der dänischen Steuerbehörde (SKAT).
In Schweden gelten ebenfalls umfassende Anforderungen, wobei es Ausnahmen von der Kassenpflicht gibt. Eine vollständige Liste bietet die schwedische Steuerbehörde Skatteverket an.
Befreit sind unter anderem:
Auch Norwegen definiert Ausnahmen basierend auf der Gesetzgebung zu Kassensystemen.
Unter anderem zählen dazu:
Die ganze Übersicht dazu stellt die norwegische Steuerbehörde Skatteetaten bereit.
Norwegen und Dänemark setzen auf eine softwarebasierte Fiskalisierung. Dabei ist entscheidend, welche Funktionen ein Kassensystem beinhalten oder ausschließen muss (z. B. das Verbot manipulativer Funktionen).
Es gibt keine speziellen Hardware-Anforderungen, allerdings muss jeder Verkaufsort mit einem normalen Drucker ausgestattet sein. Belegdruck ist Pflicht.
Schweden folgt traditionell einem hardwarebasierten Modell, bei dem eine sogenannte Kontrolleinheit (i. d. R. ein physisches Gerät) mit der Kasse verbunden ist.
Mittlerweile hat sich das schwedische Modell weiterentwickelt. Auch cloudbasierte Kontrolleinheiten sind zulässig, wie sie beispielsweise von efsta eingesetzt werden. Unternehmen können somit ohne physische Fiskalhardware arbeiten. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Lösungsseite für Schweden.
2024 hat die schwedische Steuerbehörde zudem bekannt gegeben, dass Unternehmen nicht mehr verpflichtet sind, Papierbelege auszustellen. Der Kunde kann wählen, ob er den Beleg in Papierform, digital oder in beiden Varianten erhalten möchte. Ein Drucker ist somit nicht mehr zwingend erforderlich.
Die vollständige rechtliche Grundlage finden Sie in der offiziellen Mitteilung der schwedischen Steuerbehörde.
Alle drei Länder legen großen Wert auf die Integrität des Kassensystems. Wichtig ist dabei, dass Transaktionsdaten und Berichte nicht nachträglich verändert werden können.
Zudem ist die tägliche Erstellung von X- und Z-Berichten vorgeschrieben. Diese Berichte dokumentieren alle Kassenbewegungen. Der X-Bericht zeigt eine Übersicht ohne Datenrücksetzung. Der Z-Bericht zeigt den Tagesabschluss und setzt die Daten auf Null.
Für den Datenexport gilt:
In Schweden und Norwegen muss der Kassenanbieter eine Erklärung abgeben, dass das System den jeweiligen Anforderungen entspricht.
In Schweden besteht für Unternehmen zusätzlich die Pflicht, der Steuerbehörde mitzuteilen, welches Kassensystem und welche Kontrolleinheit verwendet werden.
Ein Überblick über die Fiskalisierungsanforderungen in Dänemark, Norwegen und Schweden im Vergleich
Kriterium | Dänemark | Norwegen | Schweden |
---|---|---|---|
Wer ist zur Fiskalisierung verpflichtet? | Nur bestimmte Branchen | Die meisten Unternehmen | Die meisten Unternehmen |
Fiskalisierungsmodell | Primär hardwarebasiert, inzwischen auch Software-/Cloudlösungen erlaubt | Softwarebasiert | Softwarebasiert |
Fiskalgerät erforderlich | Nein | Nein | Ja (Kontrolleinheit oder Kontrollsystem) |
Digitale Signatur pro Transaktion erforderlich | Ja | Ja | Ja |
X- und Z-Berichte erforderlich | Ja | Ja | Ja |
Format für die Datenübermittlung an die Steuerbehörde | SAF-T | SAF-T | XML-Format |
Erklärung an die Steuerbehörde erforderlich | Nein | Ja (Produktdeklaration des Systemanbieters) | Ja (Herstellererklärung) |
Registrierung durch das Unternehmen (Endkunde) | Nein | Nein | Ja, das Unternehmen muss Kassensystem und Kontrolleinheit bei der Steuerbehörde melden |
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