Update – Juni 2026: Die regulatorische Lage in Frankreich hat sich seit der Veröffentlichung dieses Artikels wesentlich verändert. Mit Artikel 125 des Projet de loi de finances pour 2026 plant Frankreich die Wiedereinführung der Selbstzertifizierung als alternative Nachweismöglichkeit für Kassensoftware. Den aktuellen Stand finden Sie in unserem neuesten Artikel zu diesem Thema.
Frankreich verschärft seine Anforderungen an Kassensysteme, die bislang zulässige Selbstzertifizierung (frz. „auto-certification“) läuft mit 31. August 2025 aus.
Ab dem 1. September 2025 sind nur noch POS-Systeme erlaubt, die über eine offizielle Zertifizierungsstelle zertifiziert sind oder sich nachweislich im Zertifizierungsprozess befinden.
Diese neue Regelung betrifft alle Unternehmen, die unter die französische Fiskalisierungspflicht fallen, insbesondere im Einzelhandel und in der Gastronomie.
Die aktuellen Anforderungen an Kassensysteme in Frankreich basieren auf dem offiziellen Steuerleitfaden zur POS-Zertifizierung (BOFiP, April 2025) des französischen Finanzministeriums. Grundlage ist Artikel 88 der Loi de finances rectificative pour 2016.
Laut den offiziellen Vorgaben werden zwei Zertifizierungswege anerkannt:
Ein zertifizierter Status liegt auch dann vor, wenn bis zum 31.08.2025 eines der folgenden Dokumente vorliegt:
Die Regelung gilt für:
Die Verpflichtung zur Zertifizierung betrifft alle Branchen, unabhängig davon, ob es sich um Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistung oder andere Bereiche handelt. Entscheidend ist, welche Zahlungsarten akzeptiert werden.
efsta bietet eine Lösung, die speziell auf die Anforderungen zur POS-Zertifizierung in Frankreich zugeschnitten ist. Mehr Informationen zu unserer Lösung für den französischen Markt finden Sie auf unserer Frankreich-Seite.
Die efsta Middleware ermöglicht:
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Die Selbstzertifizierung läuft aus und Unternehmen müssen jetzt handeln, um Compliance-Risiken zu vermeiden. Nur mit einem formellen Zertifizierungsprozess oder einer abgeschlossenen Zertifizierung bleiben Sie ab September 2025 gesetzeskonform.
Seit der Veröffentlichung dieses Artikels hat sich die Rechtslage in Frankreich erheblich weiterentwickelt.
Mit Artikel 125 des Projet de loi de finances pour 2026 bereitet der französische Gesetzgeber die Wiedereinführung der Selbstzertifizierung als alternativen Compliance-Nachweis für Kassensoftware vor, ergänzend zur Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle wie LNE oder Infocert.
Wenn die Regelung wie geplant umgesetzt wird, könnten Kassensoftware-Anbieter künftig wieder zwischen formeller externer Zertifizierung und Selbstzertifizierung wählen, sofern alle gesetzlichen Anforderungen vollständig erfüllt werden. Das würde mehr Flexibilität bieten und potenziell Kosten sowie Zeit bis zur Markteinführung reduzieren. Die Selbstzertifizierungs-Option gilt jedoch nicht für Unternehmen, die Kassensysteme ausschließlich für den internen Eigengebrauch entwickeln, diese benötigen weiterhin eine externe Zertifizierung.
Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. efsta beobachtet die weiteren Entwicklungen genau und informiert Partner, sobald konkrete Umsetzungsfristen feststehen.
→ Alle Details dazu finden Sie in unserem aktuellen Artikel: Frankreich führt Selbstzertifizierung für Kassensoftware wieder ein
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