Mit Artikel 125 des Projet de loi de finances pour 2026 bereitet Frankreich eine wesentliche Änderung seines Compliance-Rahmens für Kassensysteme vor. Der Artikel sieht vor, die Selbst-Zertifizierung wieder als zulässigen Konformitätsnachweis für Kassensoftware und Kassensysteme einzuführen.
Damit könnte sich Frankreich wieder teilweise von dem erst kürzlich eingeführten strengen Zertifizierungsregime entfernen. Für Softwareanbieter, POS-Provider und deren Kunden im französischen Markt hat diese Änderung große Auswirkungen.
Frankreich reguliert Kassensysteme seit vielen Jahren, um Mehrwertsteuerbetrug zu bekämpfen. Über längere Zeit konnte die Konformität durch eine Selbst-Zertifizierung des Softwareherstellers nachgewiesen werden. Damit bestätigte der Anbieter, dass die Lösung die gesetzlichen Anforderungen an Unveränderbarkeit, Sicherheit, Aufbewahrung und Archivierung von Daten erfüllt.
Dieses Vorgehen änderte sich mit dem Loi de finances pour 2025, das eine Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle verpflichtend machte. Unter diesem Rahmen mussten Kassensysteme von einer zugelassenen Organisation wie LNE oder Infocert zertifiziert werden, um als konform zu gelten.
Ziel war es, Rechtssicherheit und Standardisierung zu stärken. Gleichzeitig stiegen dadurch jedoch Komplexität, Kosten und der administrative Aufwand, sowohl für Softwareanbieter als auch für deren Kunden.
Artikel 125 des Projet de loi de finances pour 2026 sieht vor, die Selbst-Zertifizierung wieder als alternativen Konformitätsnachweis einzuführen.
Sollte die Regelung wie geplant umgesetzt werden, könnten Anbieter von Kassensoftware die Konformität erneut entweder über eine Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle oder über eine formelle Selbst-Zertifizierung nachweisen, jeweils unter den Bedingungen, die das französische Recht festlegt. Diese Option steht Unternehmen, die ein POS-System ausschließlich für den internen Eigengebrauch entwickeln, nicht zur Verfügung. In diesem Fall ist eine Zertifizierung durch LNE oder Infocert erforderlich.
In der Praxis würde dies wieder mehr Flexibilität schaffen, ohne die zentralen Ziele des französischen Fiskalrahmens zur Betrugsprävention aufzugeben.
Die geplante Änderung kann mehrere praktische Vorteile mit sich bringen. Dazu zählen mehr Spielraum bei der Wahl des Nachweiswegs, potenziell geringere Kosten und kürzere Durchlaufzeiten für Softwareanbieter sowie ein schnellerer Markteintritt und schnellere Updates für konforme Lösungen. Gleichzeitig bleibt die rechtliche Klarheit erhalten, sofern die Anforderungen an die Selbst-Zertifizierung korrekt erfüllt werden.
Trotzdem bleibt die Verantwortung hoch. Selbst-Zertifizierung bedeutet keine Vereinfachung der gesetzlichen Vorgaben. Die Software muss weiterhin sämtliche funktionalen und technischen Anforderungen vollständig erfüllen. Fehlerhafte oder unvollständige Selbst-Zertifizierungen können im Rahmen einer Prüfung zu erheblichen Strafen führen.
Bei efsta bleibt unser Ansatz unabhängig vom gewählten Nachweisweg gleich.
Ob Konformität durch eine externe Zertifizierung oder über Selbst-Zertifizierung nachgewiesen wird, die efsta Lösung bleibt dieselbe: robust, sicher und vollständig an die französischen Anforderungen zur Fiskalisierung angepasst.
Wir unterstützen unsere Partner in beiden Rahmenwerken, indem wir eine stabile Fiscal Middleware, klare Dokumentation und fachliche Begleitung bereitstellen. Unser Ziel ist es, POS-Anbieter dabei zu unterstützen, jederzeit compliant zu bleiben, auch wenn sich regulatorische Modelle weiterentwickeln.
Die Rückkehr der Selbst-Zertifizierung zeigt den Versuch des französischen Gesetzgebers, Betrugsprävention und operative Flexibilität für Unternehmen besser auszubalancieren. Auch wenn der Gesetzgebungsprozess noch nicht abgeschlossen ist, sollten Unternehmen im französischen Markt bereits jetzt prüfen, wie sich diese mögliche Änderung auf ihre Compliance-Strategie auswirkt.
efsta wird die weiteren Entwicklungen eng verfolgen und Partner informieren, sobald zusätzliche Details oder konkrete Umsetzungsfristen bestätigt sind.
Projet de loi de finances pour 2026, Artikel 125
→ Fast geschafft! Bitte bestätigen Sie Ihre Anmeldung über den Link in der E-Mail, die wir Ihnen soeben gesendet haben.
Pachergasse 17 / Top 11
4400 Steyr, Austria
Geschäftszeiten:
Mo–Do: 8 Uhr – 17 Uhr
Fr: 8 Uhr – 12 Uhr
An österreichischen Feiertagen haben wir geschlossen.
.jpg)