Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland eine neue gesetzliche Verpflichtung: Alle elektronischen Kassensysteme (eAs) müssen gemäß § 146a Abs. 4 AO beim Finanzamt gemeldet werden – pro Betriebsstätte und elektronisch über MeinELSTER. Für viele Unternehmen bedeutet das: neue Prozesse, neue Pflichten und neue Unsicherheiten.
Die Meldung muss vom steuerpflichtigen Unternehmer durchgeführt werden. Es ist möglich die Meldung an vertrauensvolle Dritte Datenverarbeiter, bspw. Steuerberater, efsta, TSE-Hersteller o. Ä.) auszulagern. Die Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen ist allerdings erforderlich.
Zur zuverlässigen Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht stellt efsta zwei komfortable Wege bereit. Beide nutzen unsere leistungsstarke Fiscal Middleware (EFR).
Voraussetzung für die Umsetzung ist der Einsatz unseres online EFR sowie das integrierte Archivierungsfeature. Nur so ist sichergestellt, dass alle relevanten Daten vollständig und gesetzeskonform gemeldet und archiviert werden.
Hier erfahren Sie, welche Optionen Ihnen zur Verfügung stehen und wie Sie mit efsta auf der sicheren Seite bleiben.
Alle Details zur Meldepflicht in Deutschland finden Sie hier.
Unterstützen Sie Ihre steuerpflichtigen Kunden bei der Umsetzung der Meldepflicht.
Kontaktieren Sie uns jetzt und aktivieren Sie den automatischen Meldeservice im efsta Portal!
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