Seit dem 1. Januar 2026 müssen italienische Unternehmen ihre elektronischen Kassen (telematische Kassen) an Zahlungsterminals anschließen. Die Vorgabe der Agenzia delle Entrate gilt für alle Händler und Dienstleister, die Kartenzahlungen akzeptieren. Die italienische Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) hat Leitlinien für die Umsetzung veröffentlicht. Weitere Informationen zu den Anforderungen an Kassensysteme finden Sie auf unserer Seite zur Fiskalisierung in Italien.
Es ist keine physische Verbindung der Geräte erforderlich. Stattdessen nutzen Unternehmen eine vereinfachte Online-Plattform, die auf dem Portal der Agenzia delle Entrate verfügbar ist.
Rufen Sie das Portal der Agenzia delle Entrate auf und verknüpfen Sie die Seriennummer der Registrierkasse mit den Angaben zum Zahlungsterminal. Das System zeigt automatisch die registrierten Zahlungsterminals an.
Die Verbindung ist NICHT physisch, sondern telematisch:
Wichtiger Hinweis: Samstage gelten für die Frist nicht als Werktage
Aktualisierungen: Jede Änderung (POS-Ersatz, neue Verbindung) muss nach dem gleichen Zeitplan gemeldet werden.
Zum Zeitpunkt des Verkaufs muss die Registrierkasse jede elektronische Zahlung genau erfassen und die Zahlungsmethode und den Betrag auf dem Beleg angeben.
Datenübertragung:
Wir helfen italienischen Unternehmen bei der Einhaltung der Kassenvorschriften und der POS-Integration. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Hilfe bei der Erfüllung der Anschlussanforderungen für 2026 benötigen. Mehr Informationen zur Umsetzung der italienischen Fiskalisierungsanforderungen und zur Integration von Kassensystemen finden Sie auf unserer Italy Cloud Solution Seite.
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