Deutschland gehört derzeit zu den wenigen europäischen Ländern, in denen Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin eine offene Ladenkasse verwenden dürfen. Mit einem aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen könnte sich das jedoch ab 2027 ändern. Ziel der geplanten Regelung ist die stärkere Bekämpfung von Steuerhinterziehung durch die verpflichtende Nutzung elektronischer Aufzeichnungssysteme.
Für Softwareanbieter ist die Entwicklung besonders relevant. Sollte der Entwurf in seiner aktuellen Form umgesetzt werden, steigt die Nachfrage nach gesetzeskonformen POS-, ERP- und Kassensystemen deutlich. Gleichzeitig könnten neue Anforderungen auf Anbieter und Integratoren zukommen.
Derzeit besteht in Deutschland keine allgemeine Registrierkassenpflicht. Unternehmen können grundsätzlich zwischen einem elektronischen Kassensystem und einer offenen Ladenkasse wählen, sofern die gesetzlichen Anforderungen an die ordnungsgemäße Kassenführung eingehalten werden.
Wer bereits ein elektronisches Kassensystem einsetzt, muss allerdings die Vorgaben der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) erfüllen. Dazu gehört insbesondere die Verwendung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE), die Manipulationen an Kassenaufzeichnungen verhindern soll. Der Referentenentwurf baut ausdrücklich auf diesen bestehenden Regelungen auf.
Im Gegensatz zu Ländern wie Österreich existiert in Deutschland aktuell also keine generelle Verpflichtung zur Nutzung einer Registrierkasse. Genau das könnte sich ab 2027 ändern.
Nach dem vorliegenden Referentenentwurf soll ab dem 1. Januar 2027 eine gesetzliche Registrierkassenpflicht eingeführt werden. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro sollen künftig ein elektronisches Aufzeichnungssystem verwenden müssen. Offene Ladenkassen wären für diese Unternehmen grundsätzlich nicht mehr zulässig.
Der Entwurf nennt dabei mehrere Ziele:
Darüber hinaus sollen die Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörden erweitert und zusätzliche Sanktionsmöglichkeiten geschaffen werden. Parallel dazu sieht der Entwurf Anpassungen bei der Belegausgabepflicht vor.
Da es sich um einen Referentenentwurf handelt, bleiben zahlreiche Punkte ungeklärt.
Der Deutsche Steuerberaterverband weist unter anderem darauf hin, dass bislang nicht eindeutig definiert ist, ob sich die Umsatzgrenze von 100.000 Euro auf den Gesamtumsatz oder ausschließlich auf Barumsätze bezieht. Zudem sind mögliche Ausnahmen und Übergangsregelungen derzeit noch offen.
Ebenfalls nicht abschließend geklärt sind mögliche Sonderregelungen für:
Unternehmen sollten daher die weitere Gesetzgebung aufmerksam verfolgen.
Für POS-, ERP- und Kassensoftwareanbieter könnte die geplante Regelung erhebliche Auswirkungen haben.
Viele Unternehmen nutzen derzeit noch offene Ladenkassen. Der Referentenentwurf begründet die Einführung der Registrierkassenpflicht ausdrücklich mit dem Ziel, diese Systeme durch elektronische Aufzeichnungslösungen zu ersetzen.
Sollte die Regelung umgesetzt werden, benötigen betroffene Unternehmen entsprechende Software- und Hardwarelösungen. Davon könnten insbesondere Anbieter profitieren, die bereits heute gesetzeskonforme Kassenlösungen für den deutschen Markt bereitstellen.
Da der Entwurf auf den bestehenden Anforderungen des § 146a AO aufbaut, bleibt die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung ein zentraler Bestandteil gesetzeskonformer Kassensysteme. Der verpflichtende Einsatz elektronischer Aufzeichnungssysteme würde die Bedeutung von TSE-Integrationen zusätzlich erhöhen.
Für Softwareanbieter bedeutet das:
werden zunehmend zu Standardanforderungen.
Auch ERP-Systeme könnten von der Entwicklung betroffen sein. Werden mehr Unternehmen elektronische Kassensysteme einsetzen, steigt typischerweise die Bedeutung standardisierter Schnittstellen zwischen POS, ERP und Buchhaltung.
Für ERP-Anbieter kann dies zusätzlichen Integrationsbedarf bedeuten, insbesondere bei:
Sollte die Registrierkassenpflicht tatsächlich 2027 eingeführt werden, müssen zahlreiche Unternehmen bestehende Prozesse umstellen. Daraus ergibt sich potenzieller Bedarf für:
Gerade Integratoren und Anbieter von Fiskalisierungslösungen könnten hiervon profitieren.
Auch wenn die endgültige Ausgestaltung der Regelung noch nicht feststeht, empfiehlt sich bereits heute eine Beobachtung der weiteren Gesetzgebung.
Insbesondere Anbieter von POS- und ERP-Systemen sollten prüfen:
Die geplante Registrierkassenpflicht in Deutschland gehört zu den bedeutendsten möglichen Änderungen im Bereich der Kassenführung seit Einführung der TSE-Pflicht. Während viele Details noch offen sind, zeichnet sich bereits ab, dass POS-, ERP- und Kassensoftwareanbieter zu den indirekt am stärksten betroffenen Marktteilnehmern gehören könnten. Sollte der Referentenentwurf umgesetzt werden, dürfte die Nachfrage nach gesetzeskonformen elektronischen Aufzeichnungssystemen erheblich steigen. Für Softwareanbieter bietet sich daher die Möglichkeit, sich frühzeitig auf die potenziellen Anforderungen vorzubereiten und Kunden bei der Umstellung zu unterstützen.
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