Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland eine neue gesetzliche Verpflichtung: Elektronische Aufzeichnungssysteme (eAs) müssen gemäß § 146a Abs. 4 AO elektronisch beim Finanzamt gemeldet werden – und zwar für jede einzelne Betriebsstätte.
Die Meldung erfolgt über das MeinELSTER-Portal. Verantwortlich für die fristgerechte Übermittlung sind die steuerpflichtigen Unternehmen. Dies gilt nicht nur für die erstmalige Meldung (Übergangsfrist bis 31. Juli 2025), sondern auch für alle Änderungen an der eingesetzten Kassenlandschaft.
Für viele Unternehmen bringt das neue Prozesse, zusätzliche Pflichten und Unsicherheiten mit sich.
Erfahren Sie alles Wichtige zur Kassensicherungsverordnung hier.
Sie erfassen die E-Mail-Adresse des Endkunden im efsta Portal als ELSTER Kontakt – gleichzeitig aktivieren Sie dieses Feature.
Der Kunde erhält automatisch eine Benachrichtigung, sobald eine Meldung erfolgreich von efsta übertragen wurde, oder sollte eine Ergänzung erforderlich sein.
Die XML-Datei wird automatisch erstellt und von efsta übertragen.
Es sind keine MeinELSTER Login Daten oder Zertifikate des Endkunden erforderlich. efsta agiert hier als Datenverarbeiter.