Meldepflicht von Kassen in Deutschland

Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland eine neue gesetzliche Verpflichtung: Elektronische Aufzeichnungssysteme (eAs) müssen gemäß § 146a Abs. 4 AO elektronisch beim Finanzamt gemeldet werden – und zwar für jede einzelne Betriebsstätte.

Die Meldung erfolgt über das MeinELSTER-Portal. Verantwortlich für die fristgerechte Übermittlung sind die steuerpflichtigen Unternehmen. Dies gilt nicht nur für die erstmalige Meldung (Übergangsfrist bis 31. Juli 2025), sondern auch für alle Änderungen an der eingesetzten Kassenlandschaft.

Für viele Unternehmen bringt das neue Prozesse, zusätzliche Pflichten und Unsicherheiten mit sich.

Erfahren Sie alles Wichtige zur Kassensicherungsverordnung hier.

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Was bedeutet die neue Meldepflicht?

1. Alle Kassensysteme mit TSE müssen gemeldet werden: Inklusive Seriennummer, Anschaffungsdatum und Zertifikatsdaten. Der Besitz einer einsatzfähigen Kasse muss bereits gemeldet werden, auch wenn diese z.B. nur als Ersatzkasse im Lager liegt.
2. Elektronische Übermittlung: Die Meldung erfolgt elektronisch über MeinELSTER – entweder manuell oder automatisiert.
3. Angaben zur Kasse: Bei der Meldung sind bestimmte Informationen zu übermitteln, darunter:
○ Art des Kassensystems
○ Seriennummer der Kasse
○ Zertifikat der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
○ Datum der Anschaffung/Inbetriebnahme
4. Fristen:
○ Bestehende Systeme: Meldung bis 31.07.2025
○ Neue Systeme (ab 01.07.2025): Meldung innerhalb eines Monats
○ Auch Außerbetriebnahmen sind meldepflichtig – innerhalb eines Monats!

Meldelösungen über unsere Partner: manuell oder automatisiert

Manuelle Meldung über das efsta-Portal

Über das efsta-Portal können Steuerpflichtige eine Meldung durchführen, indem sie zunächst ein gesetzeskonformes XML-File herunterladen und es im nächsten Schritt im MeinElster-Portal hochladen.

Diese manuelle Lösung steht unseren Partnern und deren Endkunden kostenlos zur Verfügung. Auch Fremdkassen, die nicht von efsta fiskalisiert sind, können hier bequem gepflegt und zu einem Meldefile zusammengeführt werden. Der Kunde erhält automatisch eine wöchentliche Benachrichtigung, sobald eine Meldung erforderlich ist.

Automatisierte Kassenmeldung mit efsta

Mit unserem kostenpflichtigen automatischen Meldeservice bieten Sie Ihren Kunden eine sichere, einfache und gesetzeskonforme Lösung – ganz ohne ELSTER-Login oder manuelle Dateneingabe.

Automatisierte Kassenmeldungen – einfach, sicher, gesetzeskonform

Ihre Vorteile als Partner

Erfüllen Sie die Meldepflicht nach § 146a AO mühelos mit dem kostenpflichtigen automatischen Meldeservice von efsta:

Minimaler Aufwand:
Keine manuelle Dateneingabe oder ELSTER-Login erforderlich.

Automatisierte Erstellung & Versand:
Übermittlung im offiziellen XML-Format über die ERiC-Schnittstelle.

Datenschutzkonform & revisionssicher:
Sichere Identifikation und revisionssichere Archivierung aller Meldedaten.

Integration:
Über die efsta Middleware oder die Portal-API.

Einmal einrichten – dauerhaft profitieren.

So funktioniert die automatisierte Kassenmeldung

1. E-Mail-Adresse erfassen

Sie erfassen die E-Mail-Adresse des Endkunden im efsta Portal als ELSTER Kontakt – gleichzeitig aktivieren Sie dieses Feature.

2. Benachrichtigung erhalten

Der Kunde erhält automatisch eine Benachrichtigung, sobald eine Meldung erfolgreich von efsta übertragen wurde, oder sollte eine Ergänzung erforderlich sein.

3. Übertragung der XML-Datei

Die XML-Datei wird automatisch erstellt und von efsta übertragen.

4. efsta macht den Job

Es sind keine MeinELSTER Login Daten oder Zertifikate des Endkunden erforderlich. efsta agiert hier als Datenverarbeiter.

Warum das für Sie als Partner wichtig ist

  • Erweitern Sie Ihr Portfolio um ein hochrelevantes Compliance-Feature.
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Nutzen Sie die Chance, Ihre Kunden auf die neue Meldepflicht vorzubereiten.

Kontaktieren Sie Ihren Partnermanager und bieten Sie das automatische Meldeservice direkt im efsta Portal Ihren Endkunden an!
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