Elektronische B2B-Rechnungsstellung in Deutschland:
Ihre Lösung mit Efsta

Verpflichtende elektronische Rechnungsstellung in Deutschland: Anforderungen und Compliance seit 2020

In Deutschland ist seit 27. November 2020 für alle Lieferanten des Bundes laut E-Rechnungsverordnung verpflichtet, bei Direktaufträgen ab einer Rechnungshöhe von über €1.000,- netto Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln. Seitdem dürfen keine Papierrechnungen und auch keine PDF-Rechnungen mehr an öffentliche Auftraggeber des Bundes senden.

Eine E-Rechnung stellt Rechnungsinhalte – anstelle auf Papier oder einem Dateiformat wie z. B. PDF – in einem strukturierten, maschinenlesbaren XML-Datensatz dar. E-Rechnungen ermöglichen eine Rechnungsverarbeitung OHNE Medienbrüche und werden vollständig elektronisch verarbeitet: sicher – digital- nachvollziehbar!

Die Vorteile sind für den Steuerpflichtigen Rechnungssteller sind unter anderem: Vereinfachte Rechnungsstellung, Verkürzte Durchlaufzeiten, Schnellere Bearbeitung und pünktlichere Zahlung, kein Papier oder Portokosten, durch das vorgegebene Datenformat hohe fehlerfreie Datenverarbeitung!

Es stehen aktuell zwei Rechnungseingangsplattformen dazu zur Verfügung: die zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE) und der Onlinezugangsgesetzeskonformen Rechnungseingangsplattform (OTG-RE). Welche Plattform zu nutzen ist, wird bei der Auftragsvergabe mitgeteilt oder ist vom Auftraggeber zu erfragen: https://www.e-rechnung-bund.de/rechnungssteller/ 

Diese Vorschrift verlangt, dass alle Rechnungen in einem strukturierten Datenformat ausgestellt, übermittelt und empfangen werden, um eine automatische und elektronische Verarbeitung gemäß den deutschen Vorschriften zu ermöglichen. Zusätzlich müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre E-Rechnungen den Standards der Richtlinie 2014/55/EU entsprechen und eine sichere und nachvollziehbare Archivierung gewährleistet ist.

Die Herausforderungen der E-Rechnung in Deutschland

Strukturiertes Datenformat

In Deutschland ist das XML-Datenformat Standard XRechnung zu verwenden. Für E-Rechnungen an den Bund sind auch andere Standards (z.B. ZUGFeRD 2.2.0 Profil XRECHNUNG als rein strukturierte XML-Datei) zulässig, sofern sie der europäischen Norm EN-16931, der E-RechV des Bundes und den Nutzungsbedingungen der Rechnungseingangsplattformen des Bundes entsprechen.

Übermittlung von E-Rechnungen

Die zentrale Rechnungs-eingangsplattform des Bundes (ZRE) und die Onlinezugangs-gesetzeskonformen Rechnungseingangsplattform (OTG-RE) sind für Rechnungssender und für Rechnungsempfänger funktionsähnlich. Welche Plattform zu nutzen ist, gibt der Rechnungsempfänger vor. Auf beiden Plattformen ist eine kostenlose Registrierung erforderlich!

Datensicherheit

Die Rechnungen müssen den Standards der Richtlinie 2014/55/EU entsprechen, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Datenfelder enthalten sind und die Interoperabilität gewährleistet ist. Die nationalen Spezifikationen für Deutschland sind ebenfalls zu beachten!




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Interoperabilität und Standards

Die e-Rechnungen müssen interoperabel sein, d.h. sie müssen zwischen verschiedenen Systemen und Plattformen ausgetauscht und verarbeitet werden können, ohne dass die Integrität und die Lesbarkeit der Daten beeinträchtigt werden.





Sicherheitsanforderungen

Die Authentizität und Integrität der Herkunft und des Inhalts müssen während des gesamten Rechnungsstellungsprozesses gewährleistet sein, um die Daten zu schützen. Jede E-Rechnung wird auf der Rechnungseingangsplattform automatisch validiert und nach positiver Prüfung dem Rechnungsempfänger zur Verfügung gestellt. Der Empfänger kann jede Statusänderung im Rechnungslauf verfolgen.

Archivierung

Unternehmen sind verpflichtet, die e-Rechnungen analog zu Papierrechnungen für mindestens 10 Jahre sicher und zugänglich zu archivieren, um den gesetzlichen Anforderungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen zu entsprechen: § 14b des Umsatzsteuergesetzes – Efsta hat dieses Archivierungsservice bereits umgesetzt!

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Efsta bietet Ihnen die Lösung!

Mit der Erweiterung unserer Efsta EFR-API können Sie alle Anforderungen für die elektronische B2B-Rechnungsstellung in Deutschland problemlos erfüllen. Unsere Lösung gewährleistet die vollständige Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften für die e-Rechnung.

Elektronisches Datenformat

Unterstützung des gesetzlich geforderten XML Datenformats für eine automatische und elektronische Verarbeitung.

Einfache Übermittlung

Nahtlose Integration mit dem ZRE und OTG-RE Systemen, die den Übermittlungsprozess vereinfacht.

Einfache Integration

Gewährleistung der Kompatibilität mit verschiedenen Systemen und Plattformen für maximale Interoperabilität.

Archivierung

Sichere und gesetzeskonforme Archivierung der Rechnungen, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Compliance

Sicherstellung, dass alle eInvoices den Standards der Richtlinie 2014/55/EU entsprechen und alle notwendigen Datenfelder enthalten.

Unsere komplette Fiskalisierungslösung für Deutschland finden Sie hier

Die Vorteile sind für den Steuerpflichtigen Rechnungssteller unter anderem: Vereinfachte Rechnungsstellung, Verkürzte Durchlaufzeiten, Schnellere Bearbeitung und pünktlichere Zahlung, kein Papier oder Portokosten, durch das vorgegebene Datenformat hohe fehlerfreie Datenverarbeitung! Es stehen aktuell zwei Rechnungseingangsplattformen dazu zur Verfügung: die zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE) und der Onlinezugangsgesetzeskonformen Rechnungseingangsplattform (OTG-RE). Welche Plattform zu nutzen ist, wird bei der Auftragsvergabe mitgeteilt oder ist vom Auftraggeber zu erfragen.

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